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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Diese Reise- und Zahlungsbedingungen werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages. Bei Reiseangeboten werden zum Teil Leistungen zu besonderen Bedingungen erbracht, die bei der jeweiligen Leistungsbeschreibung ausdrücklich genannt werden. Eine wichtige Bitte: Geben Sie nach erfolgter Buchung bei jedem Schreiben sowie bei jeder Anfrage stets Ihre Reiseauftragsnummer an, um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen.

1. Geltungsbereich und Stellung von Terramania

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von Terramania Reisen angebotenen Pauschalreisen gegenüber Verbrauchern sowie für Gruppenbuchungen durch Vereine, Schulen, Firmen oder sonstige Organisationen. Terramania Reisen tritt dabei überwiegend als Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB auf. In dieser Eigenschaft sind wir Vertragspartner des Reisenden für die geschuldeten Reiseleistungen. In einzelnen Fällen kann Terramania Reisen jedoch auch lediglich als Vermittler von einzelnen Reiseleistungen oder fremden Reisen tätig werden. In diesen Fällen kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Leistungsträger zustande. Es gelten insoweit ergänzend die Regelungen gemäß Ziffer 15 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Abschluss des Reisevertrages

2.1. Mit der Buchung, die schriftlich, telefonisch, elektronisch oder in Textform erfolgen kann, bietet der Kunde Terramania Reisen auf Grundlage der jeweiligen Leistungsbeschreibung verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an.

2.2. Der Reisevertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung bei dem Kunden zustande. Eine besondere Form ist hierfür nicht erforderlich.

2.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so stellt dies ein neues Angebot dar, an das Terramania Reisen für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, sofern der Kunde dieses innerhalb dieser Frist annimmt. Die Annahme kann auch durch die Leistung einer Zahlung erfolgen.

2.4. Der Kunde ist verpflichtet, die Reisebestätigung unverzüglich nach Erhalt auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und etwaige Abweichungen umgehend mitzuteilen.

2.5. Sollten dem Kunden die Reisedokumente nicht spätestens fünf Tage vor Reisebeginn vorliegen, ist er verpflichtet, Terramania Reisen unverzüglich zu informieren. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung, obwohl der Versand ordnungsgemäß erfolgt ist, trifft Terramania insoweit kein Verschulden.

3. Bezahlung

3.1. Nach Abschluss des Reisevertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Voraussetzung hierfür ist die Übergabe des gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsscheins.

3.2. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn ohne gesonderte Aufforderung zu leisten.

3.3. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis unverzüglich zur Zahlung fällig.

3.4. Prämien für zusätzlich gebuchte Reiseversicherungen sind in der Regel zusammen mit der Anzahlung zu entrichten.

3.5. Leistet der Kunde trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung die fällige Zahlung nicht, ist Terramania Reisen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und eine Entschädigung gemäß den vereinbarten Rücktrittspauschalen zu verlangen, sofern kein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vorliegt.

4. Leistungen und Preise

4.1. Maßgeblich für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen sind ausschließlich die Beschreibungen im jeweiligen Angebot sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

4.2. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Bestätigung durch Terramania Reisen.

4.3. Beginn und Ende der Reise richten sich nach den im Angebot angegebenen Terminen.

4.4. Beförderungsleistungen, insbesondere Flugscheine, gelten ausschließlich für die darin angegebenen Reisetermine und Strecken.

4.5. Werden einzelne Leistungen aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch genommen, wird sich Terramania Reisen bemühen, eine Rückvergütung zu erlangen, soweit dies möglich ist und keine unerheblichen Leistungen betroffen sind.

4.6. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die Preise pro Person in der gebuchten Kategorie.

5. Leistungs- und Preisänderungen

5.1. Änderungen einzelner Reiseleistungen nach Vertragsschluss sind nur zulässig, sofern sie unerheblich sind und den Gesamtcharakter der Reise nicht beeinträchtigen.

5.2. Terramania Reisen behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss anzupassen, sofern sich die Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten, Abgaben oder Wechselkurse ändern.

5.3. Eine Preisanpassung ist nur zulässig, wenn sie dem Kunden spätestens 20 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt wird und nachvollziehbar begründet ist.

5.4. Übersteigt die Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, sofern eine solche angeboten werden kann.

5.5. Im Falle wesentlicher Leistungsänderungen stehen dem Kunden entsprechende Rechte zu.

6. Rücktritt durch den Kunden

6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.

6.2. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Terramania Reisen. Der Rücktritt sollte aus Beweisgründen in Textform erfolgen.

6.3. Im Falle des Rücktritts kann Terramania Reisen eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese bemisst sich nach folgender Staffelung:

bis 31 Tage vor Reisebeginn: 25 %

30 bis 15 Tage: 45 %

14 bis 7 Tage: 75 %

ab 6 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichterscheinen: 100 %

6.4. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

6.5. Der Kunde kann kostenfrei vom Vertrag zurücktreten, wenn am Bestimmungsort unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen.

7. Umbuchung

7.1. Ein Anspruch des Kunden auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Abreiseortes, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) nach Abschluss des Reisevertrages besteht grundsätzlich nicht.

7.2. Sofern auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen wird, kann Terramania Reisen hierfür ein angemessenes Bearbeitungsentgelt erheben. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Aufwand.

7.3. Zusätzlich zu dem Bearbeitungsentgelt sind die, durch die Umbuchung entstehenden Mehrkosten (insbesondere durch Leistungsträger, wie Airlines, Hotels oder Reedereien) vom Kunden zu tragen. 7.4. Umbuchungen können insbesondere bei Flugleistungen tarifabhängig ausgeschlossen sein. In diesen Fällen ist lediglich ein Rücktritt unter den in Ziffer 6 genannten Bedingungen möglich.

8. Ersatzperson

Der Kunde kann vor Reisebeginn verlangen, dass eine Ersatzperson in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Terramania Reisen kann dem Wechsel widersprechen, wenn gesetzliche Vorschriften oder besondere Reiseanforderungen entgegenstehen. Für den Wechsel können angemessene Mehrkosten berechnet werden.

9. Reiseversicherung

Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist nicht im Reisepreis enthalten. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung wird ausdrücklich empfohlen.

10. Rücktritt durch den Veranstalter

Terramania Reisen ist berechtigt, vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn die im Angebot angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder unvermeidbare außergewöhnliche Umstände vorliegen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.

11. Gewährleistung und Mängelanzeige

Der Reisende ist verpflichtet, etwaige Reisemängel unverzüglich vor Ort anzuzeigen. Erfolgt diese Anzeige schuldhaft nicht, können Ansprüche entfallen. Terramania Reisen ist berechtigt, durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen.

12. Haftung

Die vertragliche Haftung von Terramania Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Für Leistungen, die als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, wird keine Haftung übernommen.

13. Beistandspflicht

Befindet sich der Reisende während der Reise in Schwierigkeiten, ist Terramania Reisen verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen angemessene Hilfe zu leisten.

14. Insolvenzabsicherung

Terramania Reisen verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzabsicherung gemäß § 651r BGB. Der Sicherungsschein wird dem Kunden mit der Reisebestätigung ausgehändigt.

15. Verjährung

Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren innerhalb von zwei Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise.

16. Reisevermittlung

Soweit Terramania Reisen lediglich als Vermittler tätig wird, kommt der jeweilige Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger zustande. Terramania haftet in diesem Fall nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung.

17. Besondere Regelungen für Gruppenreisen und Kooperationen

Bei Gruppenreisen kann eine verantwortliche Person benannt werden, die berechtigt ist, im Namen aller Teilnehmer rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Diese Person ist insbesondere dafür verantwortlich, alle Reiseinformationen ordnungsgemäß weiterzuleiten, die Teilnehmerdaten vollständig und korrekt zu übermitteln sowie sämtliche Zahlungs- und Meldefristen einzuhalten. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann diese Person gesamtschuldnerisch für die Verpflichtungen aus dem Reisevertrag haften. Der Rücktritt einzelner Teilnehmer gilt als Teilrücktritt und unterliegt den vereinbarten Stornobedingungen, ohne dass hierdurch automatisch eine Anpassung des Gesamtpreises erfolgt. Bei Gruppenreisen mit minderjährigen oder betreuungsbedürftigen Personen obliegt die Aufsichtspflicht ausschließlich den benannten Begleitpersonen. Individuelle Vereinbarungen für Gruppenreisen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern sie ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.

18. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

18.1. Für die Einhaltung sämtlicher für die Durchführung der Reise erforderlichen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die rechtzeitige Beschaffung und das Mitführen der erforderlichen Reisedokumente sowie für die Beachtung von Zoll- und Devisenvorschriften.

18.2. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Reisenden, soweit Terramania Reisen seinen Informationspflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

18.3. Terramania Reisen informiert deutsche Staatsangehörige vor Vertragsabschluss über die geltenden Bestimmungen des Reiselandes. Für Angehörige anderer Staaten wird empfohlen sich bei den zuständigen Behörden oder Botschaften über die jeweils gültigen Einreise- und Gesundheitsbestimmungen zu informieren.

18.4. Terramania Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, sofern Terramania nicht selbst mit der Besorgung beauftragt wurde und eine Verzögerung nicht von Terramania zu vertreten ist.

19. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2005 verpflichtet Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise durchzuführenden Luftbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht fest, wird Terramania Reisen dem Kunden die Fluggesellschaft(en) benennen, die voraussichtlich die Beförderung durchführen werden. Sobald feststeht, welche Fluggesellschaft tatsächlich eingesetzt wird, wird der Kunde unverzüglich hierüber informiert. Im Falle eines Wechsels der Fluggesellschaft wird der Kunde schnellstmöglich über die Änderung unterrichtet. Terramania Reisen wird alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass der Kunde rechtzeitig über diese Änderungen informiert wird.  

20. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. 21. Schlussbestimmungen Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.